Bestattungsvorsorge
Was ist darunter zu verstehen?
Vorsorge treffen oder ein Testament schreiben kann man zu jeder Zeit.
Beides hat keinen Bezug zu der wahren Dauer unseres Lebens.
Jeder, der seine eigene Bestattung nicht den Angehörigen überlassen möchte oder kann, hat die
Möglichkeit, die Ausgestaltung seiner Beisetzung schon zu Lebzeiten zu regeln und dafür entsprechend
vorzusorgen.
- Sie wollen sichergehen, dass Ihre persönlichen Wünsche erfüllt werden
- Sie wissen nicht genau, wer Ihre Bestattunge einmal durchführen wird, und möchten nicht, dass fremde
Personen über Ihre Bestatttung entscheiden müssen
- Sie möchten Ihre Angehörigen nicht noch unnötig in der Zeit der Trauer belasten
- Sie möchten durch Ihre Anweisungen und Bestimmungen Ihre Angehörigen vor Unentschlossenheit und vor
falschen Entscheidungen bewahren
- Sie möchten niemanden mit den Kosten der Bestattung belasten und finanziell alles abgesichert wissen
- Sie möchten alles in Ihrem Sinne geregelt haben
Hier gibt Ihnen die Bestattungsvorsorge die Sicherheit, dass alle besprochenen Wünsche im Sterbefall
genauso ausgeführt werden, wie sie mit uns vereinbart und festgelegt wurden. Ihre Bestattung können Sie
wie folgt planen:
- Art der Bestattung (Erd-
oder Feuerbestattung, See- oder Baumbestattung usw.)
- Friedhof und Grabstellenart
- Auswahl von Sarg, Urne, Bekleidung
- musikalische Umrahmung der Bestattung (Orgel, Violine, CD, Live-Musik, Sängerin, Sänger, Trompeter,
usw.)
- Gestaltung von Trauerdrucksachen und Zeitungsanzeigen
- den Umfang von Blumenschmuck und Kränzen (bzw. Spendenaufruf)
- Benachrichtigung von Verwandten, Freunden, Bekannten (Adressenliste erstellen)
- Regelung der Grabpflege
Das eingezahlte Kapital wird treuhänderisch von der Deutschen
Bestattungsvorsorge Treuhand AG verwaltet.
Sicherlich werden Sie noch einige Fragen haben, die wir Ihnen gerne beantworten.